1.1. Die pro 2N Arbeitsschutz GmbH („Dienstleister“) erbringt Leistungen im Bereich Arbeitsschutz, Brand- und Explosionsschutz, Umweltschutz, Maschinensicherheit, Elektrotechnik, Vertrieb von elektrotechnischen und sicherheitstechnischen Komponenten sowie die dazugehörigen Nebentätigkeiten und Verwaltungstätigkeiten aller Art. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die vom Dienstleister erbracht werden.
oder auch Bestellungsvertrag, bezeichnet den zwischen dem Kunden und dem Dienstleister geschlossenen schriftlichen Vertrag, der das konkrete Dienstleistungsverhältnis im Rahmen dieser AGB regelt.
bezeichnet einen Unternehmer, der Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt.
bezeichnet im Sinne dieser AGB die Übermittlung einer Mitteilung per E-Mail, Brief oder Fax.
bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der Kunde einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch den Dienstleister abschließt.
bezeichnet den Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellt wird. Sollte der VPI eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.
bezeichnet ein Unternehmen oder eine Person, die bestimmte Dienstleistungen für die Kunden erbringt.
bezieht sich auf Maßnahmen und Vorschriften, die dem Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz dienen und vor Gefährdungen, die bei der beruflichen Tätigkeit auftreten können, schützen.
bezieht sich auf Maßnahmen, die der Verhütung von Bränden und der Begrenzung von Brandschäden dienen.
beinhaltet die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Böden, Gewässern, der Atmosphäre sowie wichtiger Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
beschreibt jegliche Maßnahmen, die eine sachgerechte Installation und Wartung von Maschinen beinhalten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die sozialen Kosten, die durch Unfälle, die unmittelbar durch den Umgang mit Maschinen hervorgerufen werden, zu minimieren.
beschreibt die Verpflichtung, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung einer solchen errichtet, geändert und instandgehalten werden dürfen.
umfasst alle Aktivitäten und Prozesse, die mit der Vermarktung, dem Verkauf und der Lieferung von Bauteilen und Systemen im Bereich der Elektrotechnik und Sicherheitstechnik verbunden sind.
3.1. Die Entgelte für die Leistungen des Dienstleisters sind in A) Betreuungsvertrag, B) Preisliste oder C) durch individuelle Beauftragungen festgelegt.
3.2. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Ausgenommen sind die nicht umsatzsteuerpflichtigen Leistungen.
3.3. Die im Betreuungsvertrag festgelegten Entgelte erhöhen sich jährlich zum 1. Januar entsprechend der Erhöhung des VPI gegenüber dem monatlichen Durchschnitt der letzten 12 Monate, mindestens jedoch um 3 %.
4.1. Für vereinbarte Termine gilt, dass Stornierungen oder eine Reduktion des Leistungsumfangs mindestens 3 Tage im Voraus dem Dienstleister mitzuteilen sind. Andernfalls werden bis zu 100 % der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt.
5.1. Alle Kosten sind bei Rechnungsstellung fristgerecht und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vertraglich vereinbarte Pauschalen werden auch dann fällig, wenn der Kunde die vereinbarten Leistungen nicht oder nicht vollständig abruft.
5.2. Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind pauschale Zahlungen jährlich im Voraus zu leisten. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt. Bei sonstigen vereinbarten Abrechnungsperioden (z. B. monatlich, quartalsweise) sind die Zahlungen jeweils zu Beginn der Periode im Voraus zu leisten. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
5.3. Der Dienstleister ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden oder wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, die Ausführung zukünftiger Leistungen bis zur Bezahlung zurückzustellen, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.4. Beanstandungen der Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
6.1. Termine und Fristen sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Dienstleister verbindlich. Die Einhaltung der Termine und Fristen durch den Dienstleister setzt die rechtzeitige Lieferung von Kundenunterlagen voraus.
6.2. Der Dienstleister ist von der Pflicht zur Leistungserbringung in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Umstände und Situationen, die auch bei äußerster, zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, Pandemien und ähnliche Ereignisse. In diesen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung zu verschieben oder, falls eine Leistungserbringung unmöglich ist, ganz vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Im Falle der Verschiebung der Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt sind die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der Behinderung verlängert.
7.1. Der Kunde verpflichtet sich, ohne besondere Aufforderung dem Dienstleister bei der Durchführung der Dienstleistungen nach Kräften im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
7.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister vor Beginn der Dienstleistung alle für die Leistungserbringung notwendigen und ggf. personenbezogenen Daten vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
7.3. Die Einsatzzeiten richten sich nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften. Die jährliche Mindesteinsatzzeit basiert auf der Mitarbeiterzahl des Kunden zum Stichtag 1. Oktober und gilt für das folgende Jahr. Der Kunde hat die aktuelle Mitarbeiterzahl jährlich bis spätestens 30. September mitzuteilen.
7.4. Der Dienstleister verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften. Sämtliche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und kontinuierlich überwacht.
8.1. Der Dienstleister ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen selbst durchzuführen, durch qualifizierte Mitarbeiter durchführen zu lassen oder sich hierzu der Leistungen Dritter (z. B. andere geeignete Dienstleister) zu bedienen. Der Dienstleister sorgt dabei stets für die Einhaltung der erforderlichen Qualifikationen und Standards für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.
8.2. Die Wahl des oder der sonstigen Dienstleister erfolgt nach alleinigem Ermessen des Dienstleisters. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Dienstleister beauftragt werden.
9.1. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Dienstleister den Kunden schriftlich informieren. Der Kunde hat dann innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung ein Widerspruchsrecht.
9.2. Die geänderten AGB werden auf der Webseite des Dienstleisters unter www.pro2n.de veröffentlicht und treten jeweils ab diesem Zeitpunkt in Kraft, jedoch frühestens nach Ablauf des sechswöchigen Widerspruchsrechts gemäß vorheriger Klausel.
10.1. Der Dienstleister haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht jedoch keinesfalls über den Schaden hinaus, der angesichts der jeweils vereinbarten vertraglichen Leistungen typischerischerweise vorhersehbar war.
11.1. Unterlagen, Dokumente oder Dateien, die der Dienstleister im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung einsetzt, sind urheberrechtlich geschützt. Der Dienstleister räumt dem Kunden ein nicht ausschließendes, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die im Rahmen der Dienstleistung übergebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumente oder Dateien für den Zweck zu verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Die Nutzung ist allein dem Kunden sowie seinen Beschäftigten vorbehalten. Eine Nutzung für oder durch Dritte ist untersagt, es sei denn, der Dienstleister hat insoweit eine schriftliche Einwilligung erteilt. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Dienstleisters.
12.1. Sollten Mitarbeiter des Dienstleisters, die im Rahmen eines Betreuungsvertrages für den Kunden tätig geworden sind, während der Laufzeit oder in den beiden darauffolgenden Jahren direkt oder indirekt außerhalb des Betreuungsvertrages für den Kunden tätig werden, verpflichtet sich der Kunde, eine Vermittlungspauschale in Höhe der Rechnungssumme des letzten vollständig abgerechneten Betreuungsjahres, mindestens jedoch 40.000 EUR, an den Dienstleister zu vergüten.
13.1. Die vom Dienstleister zur Erfüllung des Betreuungsvertrags angefertigten Unterlagen sowie die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Anforderung des Kunden mit Beendigung des Betreuungsvertrags herauszugeben. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
13.2. Die in den vorstehenden Regelungen aufgeführten Aufbewahrungsfristen gelten nicht, soweit die Aufbewahrungsfristen gesetzlich vorgeschrieben sind.
14.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt für alle Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz des Dienstleisters.