Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient nicht nur der Prävention, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, alle potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Auch Büroarbeitsplätze sind davon erfasst.