Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG

Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen gemäß § 5 ArbSchG – für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG

Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG – Pflicht und Planungsgrundlage für Unternehmen

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient nicht nur der Prävention, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, alle potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Auch Büroarbeitsplätze sind davon erfasst.

Unsere Leistungen im Bereich Gefährdungsbeurteilung

Unser interdisziplinäres Team aus Ingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt Sie umfassend bei der rechtskonformen Durchführung Ihrer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt:

  • Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • Ermittlung und Einstufung von Gefährdungen und Belastungen
  • Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Erstellung von Aktionslisten mit klaren Verantwortlichkeiten
  • Überprüfung der Wirksamkeit eingeleiteter Maßnahmen
  • Rechtskonforme Dokumentation nach § 6 ArbSchG
  • Regelmäßige Aktualisierung gemäß DGUV-Vorgaben

Gefährdungen erkennen, bevor sie zur Gefahr werden

Im Gegensatz zur konkreten Gefahr beschreibt eine Gefährdung die Möglichkeit, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein Schaden eintreten könnte. Daher ist die Gefährdungsbeurteilung ein präventives Instrument, das frühzeitig Risiken identifiziert – bevor sie zu Unfällen oder Erkrankungen führen.


Wirksamkeit prüfen – Sicherheit verbessern

Die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen ist nur der erste Schritt. Wir überprüfen im Rahmen unserer Betreuung regelmäßig, ob die Maßnahmen den gewünschten Effekt zeigen, und passen sie bei Bedarf an. So bleibt Ihre Gefährdungsbeurteilung aktuell und wirksam.


Dokumentation mit Rechtssicherheit

Alle Ergebnisse werden gemäß den Vorgaben des § 6 ArbSchG sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dokumentiert – nachvollziehbar, revisionssicher und stets auf dem neuesten Stand. So sind Sie bei internen wie externen Prüfungen bestens vorbereitet.


Gefährdungsbeurteilung als Führungsinstrument

Eine professionell umgesetzte Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur gesetzliche Pflicht – sie ist auch ein Führungsinstrument, mit dem Sicherheit und Gesundheit strategisch in Ihre Unternehmensprozesse eingebunden werden können. Wir helfen Ihnen dabei, Verantwortung wahrzunehmen und Rechtssicherheit zu schaffen.

Unsere Standorte

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot erhalten möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Heek (bei Ahaus)

Leuskesweg 96 48619 Heek

+49 (0) 2568 / 93 30 61

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