Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient nicht nur der Prävention, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, alle potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Auch Büroarbeitsplätze sind davon erfasst.
Unser interdisziplinäres Team aus Ingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit unterstützt Sie umfassend bei der rechtskonformen Durchführung Ihrer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt:
Im Gegensatz zur konkreten Gefahr beschreibt eine Gefährdung die Möglichkeit, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein Schaden eintreten könnte. Daher ist die Gefährdungsbeurteilung ein präventives Instrument, das frühzeitig Risiken identifiziert – bevor sie zu Unfällen oder Erkrankungen führen.
Die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen ist nur der erste Schritt. Wir überprüfen im Rahmen unserer Betreuung regelmäßig, ob die Maßnahmen den gewünschten Effekt zeigen, und passen sie bei Bedarf an. So bleibt Ihre Gefährdungsbeurteilung aktuell und wirksam.
Alle Ergebnisse werden gemäß den Vorgaben des § 6 ArbSchG sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dokumentiert – nachvollziehbar, revisionssicher und stets auf dem neuesten Stand. So sind Sie bei internen wie externen Prüfungen bestens vorbereitet.
Eine professionell umgesetzte Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur gesetzliche Pflicht – sie ist auch ein Führungsinstrument, mit dem Sicherheit und Gesundheit strategisch in Ihre Unternehmensprozesse eingebunden werden können. Wir helfen Ihnen dabei, Verantwortung wahrzunehmen und Rechtssicherheit zu schaffen.