Laut GefStoffV müssen alle Gefahrstoffe, die im Betrieb verwendet werden, dokumentiert und beurteilt werden. Dazu gehört:
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Die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
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Die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 GefStoffV
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Die Unterweisung der Beschäftigten nach § 14 GefStoffV
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Die Überwachung der Schutzmaßnahmen und Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten
Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zu Bußgeldern oder im Ernstfall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.