Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen wir Unternehmen beratend zur Seite – gemäß den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Unsere Aufgabe ist es, Gefährdungen zu erkennen, Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen sicher zu erfüllen. Obwohl wir nicht weisungsbefugt sind, nehmen wir eine zentrale Rolle in der betrieblichen Präventionsarbeit ein.