Ob bei Neubauten, Umbauten oder im laufenden Betrieb: Der Brandschutz muss jederzeit gewährleistet und professionell organisiert sein. Unternehmen sind laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Technischer Regel ASR A2. 2 sowie der DGUV Information 205-003 verpflichtet, den vorbeugenden Brandschutz sicherzustellen. Wir stellen dafür erfahrene und qualifizierte Brandschutzbeauftragte.
Ein Brandschutzbeauftragter ist insbesondere in Unternehmen mit erhöhter Brandgefährdung, großen Personenansammlungen oder auf Anforderung der Bauaufsichtsbehörden, Feuerwehr, Versicherer oder gemäß Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) verpflichtend einzusetzen.
Wir übernehmen für Sie die komplette fachliche Betreuung im vorbeugenden Brandschutz – praxisnah, rechtskonform und individuell angepasst an Ihre Betriebsstruktur:
Unsere Tätigkeit basiert auf den Vorgaben der DGUV Information 205-003, der Bauordnung NRW (BauO NRW) sowie den Anforderungen der Versicherungswirtschaft. Wir sorgen dafür, dass alle Schutzmaßnahmen sachgerecht geplant, umgesetzt und regelmäßig überprüft werden – für mehr Sicherheit und weniger Haftungsrisiken.
Ein funktionierendes Brandschutzkonzept ist nicht nur Vorschrift, sondern schützt Leben, Sachwerte und den Fortbestand Ihres Unternehmens. Mit einem externer Brandschutzbeauftragten sind Sie rechtlich abgesichert und organisatorisch bestens aufgestellt.